Aktivlegitimation zur Durchsetzung von Verwalterpflichten

Aktivlegitimation zur Durchsetzung von Verwalterpflichten

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Die Durchsetzung von Verwalterpflichten, die sich aus § 20 Abs 1 WEG ergeben, steht einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht zu, daher besteht auch kein Anspruch des Einzelnen, den Verwalter zur Schneeräumung zu verhalten.

Wenn es sich tatsächlich um gemeinschaftsbezogene Interessen aller Wohnungseigentümer handelt, steht es dem Einzelnen nur frei, selbst ein Willensbildungsverfahren zu initiieren, um dem Verwalter von der Mehrheit rechtmäßige Weisungen erteilen zu lassen.

§ 30 Abs 1 Z 5 WEG
OGH 4. 11. 2008, 5 Ob 246/08 z