Feuerlöscher und Sicherungshaken sind keine Betriebskosten

Feuerlöscher und Sicherungshaken sind keine Betriebskosten

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Die Kosten für die Anbringung von Sicherungshaken im Mauerwerk (zur Absicherung des Fensterreinigers) stellen keine Gerätschaften iSd § 23 Abs 1 MRG idF vor der WRN 2000 (zur Weitergeltung vgl § 49c Abs 5 MRG) dar.

Der Betriebskostenkatalog des § 21 MRG ist taxativ; daher fällt auch die Anschaffung eines Feuerlöschers nicht unter den Begriff der Betriebskosten.

§ 21 MRG; § 23 MRG aF
OGH 10. 2. 2009, 5 Ob 259/08 m