Schäden am Dach: Geltendmachung des Deckungskapitals
News 0 KommentareDie Geltendmachung des Deckungskapitals für die Sanierung eines schadhaften Daches gegenüber dem Bauträger ist keine Gesamthandforderung. Die klagenden Wohnungseigentümer können daher nur die auf sie entfallenden Anteile geltend machen. Eine Mehrbelastung dieser Wohnungseigentümer tritt nicht ein, da die nicht klagenden Wohnungseigentümer die auf sie entfallenden Kosten selbst tragen müssen. Dies trifft auch auf den beklagten