Keine Mietzinsanhebung bei Untervermietung
News 0 KommentareSowohl § 12 a Abs 1 als auch Abs 3 MRG setzen unabdingbar voraus, dass der Mieter in der gemieteten Geschäftsräumlichkeit ein Unternehmen betreibt; Voraussetzung ist also stets, dass im Objekt vom Mieter ein veräußerbares Unternehmen betrieben wird.
Dies ist nicht der Fall ist, wenn die Mieter-GmbH ihr Unternehmen an einem anderen Standort betreibt und das gegenständliche Objekt untervermietet hat. Die Untervermietung, also die bloße Verwertung einzelner Vermögensbestandteile der Gesellschaft, etwa der Mietrechte, stellt den Anhebungstatbestand nicht her.
OGH 15. 3. 2005, 5 Ob 241/04 h