Maklervertrag
News 0 KommentareDer Maklervertrag kommt zu Stande bei Einigung des Maklers mit seinem Auftraggeber über den wesentlichen Vertragsinhalt, das sind v.a.
die Parteien des Vertrages,
das zu makelnde Objekt,
die Tätigkeit des Maklers,
die Honorarhöhe,
sonstige Nebenabreden (Dauer, AGB, etc).
Der Maklervertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, Formvorschriften ergeben sich aber im Zusammenhang mit den §§ 30a, 30b und 31 KSchG.
Ansonsten kann der Maklervertrag schriftlich, mündlich, oder auch schlüssig abgeschlossen werden. Zweifel am Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Maklers.
Der Maklervertrag wird u.a. beendet durch
Fristablauf (bei befristeten Verträgen),
ordentliche Kündigung (bei unbefristeten Verträgen)
vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (bei allen Verträgen).