Maßgeblicher Zeitpunkt des Befristungsrechts
News 0 Kommentare…bei Ausübung einer Option: Maßgeblich für die Wirksamkeit einer Befristung ist der Abschlusszeitpunkt.
Durch die Ausübung einer Option kommt es weder zu einem Neuabschluss noch zu einer Verlängerung des ursprünglichen Vertrages iS einer neuen Vertragsgestaltung. Daher kommt es auch nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Optionsausübung die Befristung wirksam ist, sondern ob sie es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war.
§ 29 MRG
LG Ibk 23. 7. 2009, 4 R 232/09 k