Mietzins und Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr

Mietzins und Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr

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Schließt ein Vermieter als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter einen Mietvertrag mit der Gesellschaft, kann die Gesellschaft einwenden, dass der Mietzins unangemessen sei, da damit eine verbotene Einlagenrückgewähr einhergehen könnte.

Ergibt die Prüfung des Zinses einen Verstoß gegen § 82 GmbHG, ist der Mietvertrag im Umfang der Überschreitung des angemessenen Mietzinses teilnichtig.

Maßgebend für die Frage, ob ein unangemessener Mietzins vereinbart wurde, ist der Vertragsabschlusszeitpunkt.

§§ 1090, 1096 ABGB; § 82 GmbhG
OGH 1.9. 2010, 6 Ob 132/10 w