Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil

Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil

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Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentumsobjekts abzüglich der Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen.

Achtung:
Bei der Berechnung der Nutzfläche sind Treppen, offene Balkone und Terrassen sowie Zubehörobjekte (Zubehör-Wohnungseigentum)nicht zu berücksichtigen.

Die Nutzfläche von Keller- und Dachbodenräume ist bei der Nutzflächenberechnung nicht zu berücksichtigen, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.

Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts im Verhältnis zu den Werten der anderen Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bezeichnet wird.

Der Nutzwert ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben (werterhöhend wäre etwa die Ausstattung mit einem Zubehörobjekt).

Der Mindestanteil ist jener Miteigentumsanteil an der Liegenschaft, der zum Erwerb von Wohnungseigentum an einem Wohnungseigentumsobjekt erforderlich ist.

Der Mindestanteil entspricht dem Verhältnis des Nutzwerts des Objekts zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft.

Der Mindestanteil wird als Bruch ausgedrückt, dessen Zähler der Nutzwert des betreffenden Eigentumsobjektes und dessen Nenner die Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bilden.

Beispiel:
120/1000-tel Anteil an der Liegenschaft. Mit diesem Anteil ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 untrennbar verbunden.