Beginn der langen Verjährungsfrist bei Kauf einer Wohnung
News 0 KommentareBei der Herstellung einer Wohnanlage beginnt die lange Verjährungsfrist idR erst mit dem Abschluss des Kauf- und WE-Vertrages, nicht aber mit dem Anwartschaftsvertrag zu laufen. Durch das Auftreten als Bauherrin und der Zusage, ein Familienwohnhaus zu errichten sowie den Eigentumswohnungsanwärtern in dem zu errichtenden Haus eine Wohnung zu übereignen, traf die Bauherrin eine spezifische Pflicht,