Präklusion der Mietzinsüberprüfung bei Pauschalmietzins
News 0 KommentareBeibehaltung der bisherigen Rechtsprechung – Die Präklusion der Mietzinsüberprüfung nach § 16 Abs 8 MRG ist solange nicht denkbar, als nicht eine rechtsgestaltende Aufspaltung des Pauschalmietzinses im Verfahren mit Wirkung pro futuro erfolgt ist. Die Grundlagen dieser Aufspaltung, in der natürlich nur ein gesetzeskonformer Hauptmietzins ent-halten sein kann, befähigen dann den Mieter den vorgeschriebenen Pauschalmietzins