Schadenersatzanspruch bei Gebäuden
News 0 KommentareBei der Beschädigung von Liegenschaften, insbesondere von Gebäuden, ist dem Vorrang der Naturalrestitution im besonderen Maße Geltung zu verschaffen, wobei der Tunlichkeit der Wiederherstellung keine zu engen Grenzen gesetzt werden. Entscheidet sich der Geschädigte für die Wiederherstellung, kommt somit auch der Zuspruch eines Schadenersatzbetrags in Betracht, der die durch die Beschädigung verursachte reine Wertminderung übersteigt.