Folgen eigenmächtiger Änderungen im Miteigentum
News 0 KommentareMiteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben, können durch nachträgliche Antragstellung beim Außerstreitrichter die Genehmigung dieser Maßnahmen selbst dann erlangen, wenn bereits rechtskräftige Exekutionstitel zur Rückführung der Veränderung ergangen sind. Das Gesetz selbst gibt zur Lösung der Frage, ob Miteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben, durch nachträgliche Antragstellung