Pflichtverletzung des Verwalters
News 0 KommentareEin Antrag auf Abberufung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung kann nur dann erfolgreich gestellt werden, wenn nach dem Verhalten des Verwalters begründete Bedenken gegen seine Treue- und Interessenwahrungspflicht bestehen. Es muss sich dabei um Gründe handeln, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung so gewichtig sind, dass die Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert ist. Wiederholte