Übergang von Glühbirnen zu Leuchtstoffröhren – außerordentl. Verwaltun
News 0 KommentareUmrüstungsarbeiten an der Kellerbeleuchtung (Übergang von Glühbirnenbetrieb zu Leuchtstoffröhrenbetrieb) stellen keineswegs per se eine energiesparende Maßnahme dar.
Ohne Nachweis der Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 5 MRG ist eine solche Handlung daher dem Bereich der ao Verwaltung zuzurechnen und darf daher aus eigenem vom Verwalter nicht gesetzt werden.
§§ 28, 29 WEG
OGH 7. 7. 2009, 5 Ob 127/09 a