Unsachgemäßer Duscheinbau
News 0 KommentareDer unsachgemäße Einbau einer Dusche kann den Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs rechtfertigen.
Die Kenntnis der Nachteiligkeit durch den Mieter reicht für das Vorliegen des Kündigungsgrundes aus. Es ist nicht notwendig, dass der Vermieter den Mieter explizit zur Entfernung auffordert, da es für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht erforderlich ist, dass sich der Mieter schuldhaft verhalten hat, sondern es reicht aus, dass ihm die Schädlichkeit seines Verhaltens bewusst war oder bewusst sein musste.
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
OGH 18. 2. 2010, 8 Ob 138/09 s