Unternehmensveräußerung oder gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes

Unternehmensveräußerung oder gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes

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Die Veräußerung des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens verwirklicht den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG nur dann, wenn die Veräußerung allein das Ziel verfolgt, dem Erwerber die Ausnützung der Bestandrechte zu ermöglichen.

Das ist dann nicht der Fall, wenn ein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert wird, selbst wenn der Erwerber das Warenangebot, allerdings innerhalb der bisherigen Branche, ändert.

OGH 11. 5. 2005, 9 Ob 4/05m