Unternehmensveräußerung und Erhöhung des Hauptmietzinses
News 0 KommentareWenn der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen zur Fortführung in diesen Räumen verkauft, dann tritt der Erwerber (auch gegen den Willen des Vermieters) in das Hauptmietverhältnis ein. Im Gegenzug kann der Vermieter den Hauptmietzins binnen sechs Monaten nach Anzeige der Unternehmensveräußerung auf den angemessenen Hauptmietzins anheben. Veräußerer und Erwerber des Unternehmens sind zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet.
Der OGH hat einmal mehr klargestellt, dass die sechsmonatige Frist für die Geltendmachung des Anhebungsbegehrens nur durch die Anzeige der Unternehmensveräußerung zu laufen beginnt.
Für die Fristwahrung reicht ein formloses Anhebungsbegehren aus.
OGH 31. 7. 2019, 5 Ob 100/19w
Praxistipp:
Auch wenn an das Anhebungsbegehren formlos (auch mündlich) sein kann, empfiehlt es sich für den Vermieter, eine klar formulierte und dokumentierte Anhebung des Hauptmietzinses zu erklären. Nach der Judikatur ist es zwar ausreichend, wenn die Erklärung einen bestimmten Betrag je Quadratmeter Nutzfläche enthält, übersichtlicher ist natürlich die Anführung der Gesamtquadratmeter und der sich ergebende Gesamtmietzins.