Vollständige Bezeichnung der Kündigungsgründe

Vollständige Bezeichnung der Kündigungsgründe

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Führt der Vermieter einzelne Vorfälle demonstrativ im Rahmen eines ordnungsgemäß geltend gemachten Kündigungsgrundes an, so ist er ungeachtet der Eventualmaxime nicht gehindert, weitere diesen Tatbestand erfüllende Umstände und Vorfälle „nachzuschießen“.

Anmerkung:
(hier: Kündigungsbehauptung: erheblich nachteiligen Gebrauch des Bestandobjekts insbesondere durch Nichtmeldung von Wasserschäden und Glasbruch sowie Vernachlässigung der regelmäßigen Wartung und Obsorge; nachträgliches Vorbringen: Badezimmer und Duscheinbau ohne Feuchtigkeitsisolierung)

§ 33 MRG
OGH 3. 9. 2008, 3 Ob 69/08 f