Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen
News 0 KommentareUmlaufbeschlüsse einer Eigentümergemeinschaft, auch in Form einer vorgelegenen
Unterschriftenliste, die von einem Wohnungseigentümer persönlich zwecks Unterfertigung überbracht werden, sind grundsätzlich zulässig, und zwar ohne dass zuvor eine gesonderte Beschlussfassung oder Verständigung über diese Vorgangsweise erfolgen müsste.
Dies gilt auch für den Fall einer Beschlussfassung über die Auflösung des Verwaltungsvertrags.
OGH 9. 12. 2006, 5 Ob 116/06 d