Zur Abdingbarkeit des §1118 ABGB

Zur Abdingbarkeit des §1118 ABGB

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§ 1118 ABGB unterliegt der Parteiendisposition. Eine Vereinbarung zu Lasten des Vermieters dahingehend, dass auf alle Auflösungsgründe mit Ausnahme dem des § 19 Abs 2 Z 1 MRG verzichtet wird ist daher wirksam. Ein solcher Verzicht umfasst mangels ggt Anhaltspunkte auch die Auflösung gem § 1116a ABGB.

§ 1118 ABGB
OGH 17. 12. 2008, 3 Ob 219/08 i