Änderung der Grenzmauern des Zubehörwohnungseigentums
News 0 KommentareDie Änderung eines Objekts, welches sich (ausschließlich) auf einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Liegenschaftsteil befindet und folglich dem ausschließlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers unterliegt, ist nicht nach Z 2, sondern (nur) nach Z 1 des § 16 Abs 2 WEG zu prüfen.
Müssen Stützmauern oder sonstige Befestigungen an der Grundgrenze der Liegenschaft, die allgemeine Teile darstellen, verändert (entfernt) werden (hier: zur Schaffung von Stellplätzen in einem Garten), ist die Änderung auch nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG zu prüfen.
§ 16 WEG
OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 256/09 x