Amtswegige Löschung der mietenden Gesellschaft
News 0 KommentareAutomatische Auflösung des Mietvertrags?
Wird die Konkurseröffnung mangels Masse abgewiesen und eine Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit gelöscht, so liegt es grundsätzlich an der dennoch Vermögen Behauptenden, dies nachzuweisen.
Gelingt dies nicht, hat es bei der Vermutung der Vermögenslosigkeit zu bleiben, die die Vollbeendigung der gelöschten Mieterin und als deren Rechtsfolge die Beendigung des Mietvertrags zum Zeitpunkt des Tages der amtswegigen Löschung im Firmenbuch nach sich zieht.
Ab diesem Zeitpunkt kann sich daher ein von der gelöschten Mieterin Rechte ableitender Dritter (hier: Sicherheitseigentümer einer Maschine) nicht mehr auf das abgeleitete Recht berufen, wodurch die Weiterbenützung (hier: Belassung der als Sicherheit bestellten Mahlmaschine) einen nicht (mehr) gerechtfertigten Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut darstellt, der grundsätzlich zumindest nach § 1041 ABGB haften lässt.
§§ 1109, 1118 ABGB
OGH 9. 12. 2008, 5 Ob 168/08 d