Anfechtung von nichtigen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Anfechtung von nichtigen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

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Dauer der Anfechtungsfrist: Fällt ein Beschluss nicht unter § 24 bzw § 29 WEG, weil Einstimmigkeit (hier: Festsetzung eines Benützungsentgelts gegenüber einem Wohnungseigentümer, der einen Teil der Liegenschaft benützt) vorausgesetzt wird, dann ist die dem Beschluss anhaftende Nichtigkeit auch nicht heilbar, so dass er ohne Bindung an die Fristen des § 24 Abs 6 oder § 29 Abs 1 WEG 2002 angefochten werden kann.

OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 4/05 g

Liegt formell ein Mehrheitsbeschluss der EG vor, dem es aber an der erforderlichen Einstimmigkeit für die beschlossene Materie fehlt, so ist dieser Beschluss kein rechtliches Nichts, sondern ein unwirksamer Beschluss, der zur Klarstellung der Rechtslage im außerstreitigen Verfahren iSd § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 geprüft und aufgehoben werden kann.

OGH 24.05.2005, 5 Ob 16/05 x