Befugnisse des Verwalters bei Liquiditätsengpässen
News 0 KommentareIm Fall einer akuten Liquiditätskrise, die die laufende Bewirtschaftung des Objekts gefährdet, steht es dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zu, die monatlichen Vorschreibungen für Betriebskosten und Rücklage auch während des laufenden Jahres zu erhöhen.
OGH 17. 4. 2007, 5 Ob 255/06w