Bleigehalt im Trinkwasser – Mietzinsminderung?

Bleigehalt im Trinkwasser – Mietzinsminderung?

News , , 0 Kommentare

Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Eine gänzliche Mietzinsbefreiung kommt dabei aber nicht in Betracht.

Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die der TrinkwasserV BGBl II 2001/304 zu entnehmenden, bis 2013 schrittweise abge-senkten Grenzwerte sollen – den dieser Verordnung zugrunde gelegten Vorgaben der WHO fol-gend – jegliches Risiko für besonders gefährdete Personen (insb Schwangere, flaschenernäherte Säuglinge, Kleinkinder) ausschließen und wurden daher entsprechend niedriger festgesetzt. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss daher noch nicht zu einer Mietzinsreduk-tion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht. Eine eklatante Grenzwertüberschreitung indiziert eine Gesund-heitsgefährdung des Bleigehaltes des Trinkwassers und rechtfertigt, so sie über einen relevanten Zeitraum bestanden hat, eine Mietzinsreduktion. Auch ein gesundheitsgefährdender Bleigehalt des Trinkwassers führt jedoch nicht zu einer Reduktion des Mietzinses auf 0, zumal die Praxis eine gänzliche Mietzinsbefreiung selbst bei gänzlichem Fehlen einer Wasserversorgung im Allgemeinen nicht vornimmt.

OGH 17. 11. 2004, 9 Ob 34/04 x