Ergänzende Vertragsauslegung beim Liegenschaftskauf

Ergänzende Vertragsauslegung beim Liegenschaftskauf

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Abtretung von Ansprüchen des Verkäufers. Wurde die Gewährleistung für die den Umständen nach zu erwartende Beschaffenheit einer Liegenschaft im darüber geschlossenen Kaufvertrag abbedungen, so führt die Berücksichtigung der typischen Interessenlage der Vertragspartner zwanglos dazu, dass zumindest im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine Abtretung sämtlicher denkbarer Ansprüche gegen Dritte, die aus einer letztlich den Käufer treffenden Einwirkung auf die Liegenschaft resultieren, auf den Käufer erfolgen soll.

Diese Abtretungsvereinbarung ist vernünftigerweise so zu verstehen, dass damit alle dem Verkäufer erwachsenen Ansprüche, soweit sie aus einer Beeinträchtigung der Substanz der Liegenschaft herrühren, zediert sein sollen.

OGH 14. 12. 2004, 1 Ob 257/04 g