Erhaltungskosten als Aufwendungen
News 0 KommentareZu den Aufwendungen für die Liegenschaft iSd § 32 Abs 1 WEG gehören Erhaltungskosten der Liegenschaft, der darauf errichteten Gebäude und dort befindlicher Anlagen (nur) insoweit als sich diese auf allgemeine Teile der Liegenschaft oder gemeinschaftliche Anlagen beziehen und nicht unmittelbar dem einzelnen Wohnungseigentümer für die Instandhaltung und Wartung seines Objekts zuzuordnen sind.
§ 32 WEG
OGH 7. 7. 2009, 5 Ob 107/09 k