Feilbietung von Liegenschaften

Feilbietung von Liegenschaften

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Das BMJ hat den Entwurf eines Feilbietungsrechtsänderungsgesetzes (FRÄG) in Begutachtung geschickt.

Wie sich aus den Erläuterungen ergibt, ist Ziel des Entwurfs, durch wirtschaftsnähere Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der freiwilligen Feilbietung sowohl für Verkäufer als auch Käufer eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Veräußerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten durch Verkauf zu schaffen. (Derzeit wird diese Möglichkeit praktisch nicht genutzt)

Der Entwurf sieht vor, die freiwillige Feilbietung, die derzeit vom Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Gerichts durchgeführt wird, aus dem gerichtlichen Verfahren auszugliedern und in die ausschließliche Kompetenz der Notare zu übertragen.

Zusätzlich soll dem Verkäufer ermöglicht werden, mit der Durchführung des eigentlichen Versteigerungsvorgangs hiezu befugte Gewerbetreibende zu beauftragen. Abgesehen davon soll das Feilbietungsverfahren im Wesentlichen unverändert bleiben.

Entwurf und Erläuterungen können von auf der homepage des Bundesministeriums für Justiz heruntergeladen werden.