Grundsteuer als Teil der Betriebskosten

Grundsteuer als Teil der Betriebskosten

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Die Grundsteuer ist gem § 21 Abs 2 MRG Teil der Betriebskosten; sie stellt den praktisch wichtigsten Teil dieser Norm dar; eine teleologische Reduktion, die im Mietrecht ohnedies problematisch ist, scheidet aus.

Die Norm ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich.

§ 21 Abs 2 MRG
OGH 23. 9. 2010, 5 Ob 124/10 m