Grundsteuer als Teil der Betriebskosten
News 0 KommentareDie Grundsteuer ist gem § 21 Abs 2 MRG Teil der Betriebskosten; sie stellt den praktisch wichtigsten Teil dieser Norm dar; eine teleologische Reduktion, die im Mietrecht ohnedies problematisch ist, scheidet aus.
Die Norm ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich.
§ 21 Abs 2 MRG
OGH 23. 9. 2010, 5 Ob 124/10 m