Grundverkehr und Mietzinsvorauszahlung

Grundverkehr und Mietzinsvorauszahlung

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Fehlt die erforderliche grundverkehrsrechtliche Genehmigung bzw ist nicht auszuschließen, dass eine Negativbestätigung auszustellen ist, dann darf die Eintragung einer Mietzinsvorauszahlung im Grundbuch nicht vorgenommen werden.

OGH 30. 8. 2005, 5 Ob 193/05 a