Grundverkehr und Mietzinsvorauszahlung
News 0 KommentareFehlt die erforderliche grundverkehrsrechtliche Genehmigung bzw ist nicht auszuschließen, dass eine Negativbestätigung auszustellen ist, dann darf die Eintragung einer Mietzinsvorauszahlung im Grundbuch nicht vorgenommen werden.
OGH 30. 8. 2005, 5 Ob 193/05 a