Kauf einer Liegenschaft: Gebäudeversicherung kündigen?

Kauf einer Liegenschaft: Gebäudeversicherung kündigen?

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Beim Kauf einer Liegenschaft kann die Gebäudeversicherung gekündigt werden. Der Erwerber einer Liegenschaft kann das Versicherungsverhältnis gem § 70 Abs 2 VersVG kündigen, muss dieses Kündigungsrecht aber innerhalb eines Monats ab dem Erwerb ausüben, da es ansonsten erlischt.

Dabei ist zu beachten, dass der kündigende Miteigentümer einen zumindest 50 % – igen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft besitzen muss, um das Versicherungsverhältnis als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung kündigen zu können. Eine Teilkündigung wäre unwirksam (OGH 20.01.2000, 7 Ob 297/99y).