
Kauf einer Liegenschaft: Gebäudeversicherung kündigen?
News 0 KommentareBeim Kauf einer Liegenschaft kann die Gebäudeversicherung gekündigt werden. Der Erwerber einer Liegenschaft kann das Versicherungsverhältnis gem § 70 Abs 2 VersVG kündigen, muss dieses Kündigungsrecht aber innerhalb eines Monats ab dem Erwerb ausüben, da es ansonsten erlischt.
Dabei ist zu beachten, dass der kündigende Miteigentümer einen zumindest 50 % – igen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft besitzen muss, um das Versicherungsverhältnis als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung kündigen zu können. Eine Teilkündigung wäre unwirksam (OGH 20.01.2000, 7 Ob 297/99y).