Kein Rücktritt vom Mietvertrag bei schlechter wirtschaftlicher Entwick

Kein Rücktritt vom Mietvertrag bei schlechter wirtschaftlicher Entwick

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Allein die wirtschaftlich unzutreffende Einschätzung des Geschäftsganges mit der schon bei Abschluss des Vertrages gerechnet werden konnte, stellt keinen Grund für die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages dar.

Dies gilt selbst bei einer damit verbundenen finanziellen Bedrohung des Bestandnehmers (hier wurde entgegen den Erwartungen die Gewinnschwelle von 800.000 Besuchern pro Jahr beim in Bestand genommenen Kino nicht erreicht).

OGH 17. 3. 2005, 8 Ob 27/05m