Keine Mietrechtsabtretung ohne Verlassen der Wohnung

Keine Mietrechtsabtretung ohne Verlassen der Wohnung

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Ein Hauptmieter, der noch vor endgültigem Auszug aus der Wohnung das Mietverhältnis aufkündigt, kann ungeachtet einer zuvor mit seinem Mitbewohner erzielten Einigung über die Abtretung seiner Mietrechte diese nicht mehr wirksam abtreten.

Die Grundbedingung für die Mietrechtsabtretung nach § 12 Abs 1 MRG ist das Verlassen der Wohnung durch den Hauptmieter. Vor diesem Verlassen scheidet eine wirksame Mietrechtsabtretung aus.

OGH 17. 12. 2008, 3 Ob 215/08 a