Kündigung durch Erwerber
News 0 KommentareDer Erwerber einer Liegenschaft ist an die vertragsmäßigen Kündigungstermine des Pachtvertrags nicht gebunden.
Dies ergibt sich eindeutig aus § 1120 ABGB, da dieser auf Bestandverhältnisse, also auf Pachtverträge ebenso wie auf Mietverträge anzuwenden ist.
Der Einzelrechtsnachfolger ist an einen Kündigungsverzicht, den sein Vorgänger gegenüber dem Bestandnehmer ausgesprochen hat, nicht gebunden.
OGH 22. 2. 2007, 8 Ob 7/07 y