Löschungsklage bei einverleibten Bestandrechten nach WE-Begründung

Löschungsklage bei einverleibten Bestandrechten nach WE-Begründung

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Bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene WE-Objekte zu beschränken, die nach § 4 WEG vom Vertragsübergang auf den jeweiligen WE´er erfasst sind.

Die anfänglich zu Recht auf der ganzen Liegenschaft erfolgte, aus dem Vorgesagten jetzt aber materiellrechtlich unrichtige Eintragung des Bestandrechts auf sämtlichen Mindestanteilen berechtigt den „zu Unrecht Belasteten“, auf Einwilligung des Berechtigten in die Löschung zu klagen (unechte Löschungsklage).

§ 4 WEG; § 1095 ABGB
OGH 26. 8. 2008, 5 Ob 138/08 t