Miete und Coronavirus (Ergänzung)

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Zur Klarstellung aufgrund der vielen Anfragen:

Im Detail sind leider einige Fragen unklar, so gibt es rechtlich etwa Unterschiede zwischen Miete und Pacht (auch Unternehmenspacht) oder bei abweichenden vertraglichen Regelungen. Vor einer geplanten Mietzinsminderung oder Einstellung der Mietzahlung sollte jedenfalls die Situation im Einzelfall analysiert werden ansonsten riskiert man als Mieter eine Mietzins- (und Räumungs-) Klage. Diese kann nur im Anwendungsbereich des MRG (also etwa nicht bei Unternehmenspacht oder Ein- oder Zwei-Objekt-Gebäuden) durch rechtzeitige Zahlung im Verfahren abgewendet werden, wenn den Mieter am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft. Auf den Verfahrenskosten bleibt der Mieter dann aber sitzen.

Wenn finanziell machbar, können die Mietzinse auch unter Vorbehalt bezahlt werden, d.h. dann wäre eine spätere Rückforderung einfacher möglich.