Mietvertragsgenehmigung durch den Sachwalter

Mietvertragsgenehmigung durch den Sachwalter

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Die Gültigkeit eines von der unter Sachwalterschaft stehenden Person allein geschlossenen Mietvertrags (als Mieter) bedarf jedenfalls der Einwilligung des Sachwalters, allenfalls – wenn es sich um eine über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehende Vermögensangelegenheit handelt – auch noch einer Genehmigung durch das Gericht.

Im Fall der Ablehnung der Einwilligung durch den Sachwalter ist eine Genehmigung des PflegschaftsG nicht abzuwarten bzw einzuholen.

Erklärt der Verwalter in einem (hier: Kündigungsverfahren) den Mietvertrag nicht zu genehmigen, liegt ein Schwebezustand nicht vor, zumal die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung keinesfalls die fehlende Genehmigung eines Geschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ersetzen kann.

OGH 10.1.2008, 10 Ob 117/07 i