Minderungsrecht trotz Verweigerung des Zutritts
News 0 KommentareArbeiten nach § 8 MRG sind mit größtmöglicher Schonung durchzuführen. Sind Sanierungsarbeiten erforderlich und ist der Vermieter säumig, kann das Zinsminderungsrecht trotz Verweigerung des Zutritts weiter bestehen.
Dies ist dann der Fall, wenn die Arbeiten nicht angekündigt werden, sondern Bauarbeiter ohne Ankündigung erscheinen und erklären, jetzt werde die Sanierung durchgeführt (hier: bei einem
Lebensmittelgeschäft).
LGZ Wien 12. 12. 2006, 40 R 289/06 f