Nichtbenützung einer Wohnung wegen Pflege

Nichtbenützung einer Wohnung wegen Pflege

News , 0 Kommentare

Die Pflege eines Familienangehörigen, die einen ständigen Aufenthalt in dessen Wohnung notwendig macht, führt nicht zum Wegfall des dringenden Wohnbedürfnisses an der zuvor genutzten Wohnung.

Daran vermag auch die Frage der Unsicherheit über die (weitere) Dauer der pflegebedingten Nichtbenutzung nichts zu ändern, da diese in solchen Fällen durch die besondere Schutzwürdigkeit des Mieters aufgewogen wird.

(Kündigung verneint bei Enkel, der seit mehreren Jahren seine 86-jährige Tante pflegt,
sich zu diesem Zweck dort regelmäßig in ihrer Wohnung aufhält und zumeist auch dort übernachtet, an dieser Wohnung keine Rechte hat und beabsichtigt, bei Wegfall des Pflegebedarfs in seine Mietwohnung zurückzukehren).

OGH 20. 4. 2007, 4 Ob 34/07 i