Nutzwert und Aufteilungsschlüssel
News 0 KommentareDer besondere Wert eines Objekts findet in der Nutzwertberechnung seinen Niederschlag, daher bietet eine unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit von WE-Objekten mangels anderweitiger nachgewiesener erheblich unterschiedlicher Entwicklung der Liegenschaftsaufwendungen (etwa betreffend erheblich unterschiedlicher Erhaltungskosten eines Objekts, die die Allgemeinheit treffen) keinen Grund für eine Änderung des Verteilungsschlüssels (hier betreffend im WE stehendes Schwimmbad).
Dass für eine Schwimmhalle „hohe Versicherungskosten“ und „spezifischer Müll“ anfielen, ist keine „Erfahrung des täglichen Lebens“ und diese bloße Behauptung daher nicht für eine Änderung des Verteilungsschlüssels geeignet.
§ 32 WEG
OGH 7. 7. 2009, 5 Ob 107/09 k