Rückzahlung der Kaution bei Verkauf
News 0 KommentareEin allfälliger Erwerber der vermieteten Liegenschaft ist auch zur Rückzahlung der bei Abschluss des Mietvertrages geleisteten Barkaution verpflichtet.
(Inwieweit die zeitlichen Beschränkungen der §§ 1102 Abs 1 ABGB und § 24 Abs 1 KO auch auf Barkautionen zu übertragen sind, weil es sich um ein Rechtsgeschäft mit gleicher Wirkung handelt, wurde nicht näher behandelt, weil ein dahingehendes Vorbringen vom Kläger nicht erstattet wurde).
OGH 21. 7. 2005, 8 Ob 76/05 t