Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers

Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers

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Der im WEG normierte Schutz des WE-Bewerbers betrifft nicht nur solche WE-Bewerber, die Konsumenten iSd KSchG sind.

Hat der WE-Organisator dem WE-Bewerber kein Gutachten iSd § 23 Abs 3 Z 4 WEG 1975 übergeben, dann gilt ein Erhaltungszustand des Gebäudes als vereinbart, der in den nächsten 10 Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten erfordert.

Der WE-Organisator haftet dann seinem Vertragspartner für den Ersatz der Kosten der innerhalb dieser Frist notwendig gewordenen bzw notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses.

OGH 11. 1. 2005, 5 Ob 159/04 z