Selbstverschulden bei Eigenbedarfskündigung
News 0 KommentareEinen Eigentümer, der in einer Gemeindewohnung lebt und einen Anspruch auf Übertragung derselben nach Auszug der Mutter mit Zustimmung seines Mitmieters (hier: Halbbruder) erreichen könnte, trifft ein Verschulden gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG, wenn er es verabsäumt bzw sich weigert, die erforderliche Zustimmungserklärung des Mitmieters einzuholen (hier gelangte das ErstG zur Feststellung, dass die Übertragung mit Zustimmung des Mitmieters von der Gemeinde Wien auch ohne Eintrittsvoraussetzungen des § 12 MRG gewährt worden wäre).
Maßgebend ist für die Beurteilung der Kündigung nicht, ob ein Rechtsanspruch bestanden hätte, sondern ob der Kl bei sorgfältigem Vorgehen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Hauptmietrechte an der Wohnung durch die von seiner Mutter mit Zustimmung seines Mitmieters erklärte Abtretung erlangt hätte.
§§ 12, 30 Abs 2 Z 8 MRG
OGH 16. 9. 2008, 1 Ob 135/08 x