Steuerreform 2016 und Immobilien

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Die im Ministerrat am 17.03.2015 abgesegnete Steuerreform bringt für Immobilienbesitzer beträchtliche Änderungen:

Höhere Grunderwerbsteuer bei Schenkung von Immobilien im Familienkreis:

Werden Immobilien im Familienkreis verschenkt, so kann die Grunderwerbsteuer beträchtlich ansteigen. Eine Staffelung des Tarifs soll zwar eine gewisse Entlastung bringen, Grundlage der Steuer ist aber nicht mehr der günstige Einheitswert sondern der Verkehrswert.

Höhere Immobilienertragsteuer:

Die Immobilienertragsteuer steigt von 25 auf 30%.

Schenkung oder Verkauf gut planen:

Wollen Sie angesichts der Steuerreform Ihre Immobilie verschenken oder verkaufen? Dann gilt es die steuerlichen Konsequenzen genau zu analysieren und sonstige wichtige Fragen, z.B. Ihre künftige Absicherung, genau zu planen.

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