Streitigkeiten zwischen Miteigentümern

Streitigkeiten zwischen Miteigentümern

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Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinsamen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind nach neuer Rechtslage generell im Außerstreitverfahren zu verhandeln und zu entscheiden, also auch dann, wenn der Streitigkeit eine Vereinbarung der Miteigentümer zugrunde liegt.

OGH 22. 5. 2007, 4 Ob 76/07 s