Anwartschaftsvertrag und verbotene Ablöse
News 0 KommentareEine – auch analoge – Anwendung des § 27 Abs 1 Z 1 MRG und § 17 WGG scheidet nur dann aus, wenn Eigentumsanwartschaftsrechte aufgegeben werden und damit dem jeweiligen Vertragspartner nicht nur Mietrechte, sondern auch Eigentumsanwartschaftsrechte an einer Wohnung verschafft werden. So lange das Anwartschaftsrecht nicht ausgeübt wurde, liegt kein WE-Anwartschaftsvertrag vor, so dass