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Der Nationalrat hat folgende Hilfsmaßnahmen für Mieter beschlossen: Keine Kündigung bzw Aufhebung von Wohnungsmietverträgen: Wenn der Mieter einer Wohnung (die Regelung betrifft alle Wohnungen, aber nicht Geschäftslokale oder Büros) eine Mietzinszahlung, die in der Zeit zwischen 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 fällig wird, nicht oder nicht vollständig entrichtet, weil er als Folge

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