Mietzinsüberprüfung durch Bürgen des Mieters?
News 0 KommentareEin Antrag auf Überprüfung des Mietzinses kann im mietrechtlichen AußStrVerf vom Hauptmieter oder vom Vermieter, nicht aber vom Bürgen des Hauptmieters gestellt werden. OGH 28. 9. 2004, 5 Ob 192/04 b