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Angemessener Mietzins in einem denkmalgeschützten Gebäude: Im Anwendungsbereich der Mietzinsvorschriften des MRG bietet § 16 Abs. 1 Z. 3 MRG die Möglichkeit, vom Mieter einen angemessenen Mietzins zu verlangen, wenn der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes öffentliches Interesse besteht, sofern der Vermieter unbeschadet der Gewährung öffentlicher Mittel

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Angemessener Mietzins in einem denkmalgeschützten Gebäude: Im Anwendungsbereich der Mietzinsvorschriften des MRG bietet § 16 Abs. 1 Z. 3 MRG die Möglichkeit, vom Mieter einen angemessenen Mietzins zu verlangen, wenn der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes öffentliches Interesse besteht, sofern der Vermieter unbeschadet der Gewährung öffentlicher Mittel

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