Erleichterung bei Begründung von WE und Änderung von Miteigentumsanteilen
News 30 KommentareGrundbuchs-Novelle 2012 greift Anregung aus der Praxis auf. Mit der Grundbuchs-Novelle 2012 wird ab dem 01.05.2012 eine Bestimmung zur Erleichterung der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum eingeführt. Durch den neuen § 3 Abs. 4 WEG 2002 ist es möglich, die bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs. 1 GBG 1955 zu verändern,